Reparaturkosten
Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilen, Lohn und Lackierung – auf Basis professioneller Kalkulationssysteme.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadenersatz. Ich dokumentiere Ihren Schaden lückenlos – die Gutachterkosten zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Die Versicherung des Unfallverursachers möchte den Schaden möglichst günstig regulieren. Ein von ihr beauftragter Gutachter oder ein einfacher Kostenvoranschlag erfasst oft nicht alle Positionen – Wertminderung oder Nutzungsausfall fehlen dann schnell.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich nur Ihnen verpflichtet. Mein Gutachten ist die Grundlage für alle Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung – und hält auch einer Prüfung vor Gericht stand.
Jede Position, die Ihnen zusteht, wird erfasst, kalkuliert und mit Fotos belegt.
Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilen, Lohn und Lackierung – auf Basis professioneller Kalkulationssysteme.
Ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert – auch nach der Reparatur. Dieser Minderwert steht Ihnen zu.
Reparaturdauer und Mietwagenklasse bzw. Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Auto.
Bei einem Totalschaden: Was kostet ein vergleichbares Fahrzeug, was bringt das beschädigte noch?
Lückenlose Fotos aller Schäden – beweissicher, auch wenn später gestritten wird.
Saubere Abgrenzung früherer Schäden, damit die Versicherung nichts pauschal kürzen kann.
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, soll finanziell so gestellt werden, als wäre nichts passiert. Je nach Fall gehören dazu deutlich mehr Positionen als nur die Reparatur. Viele davon lassen sich nur mit einem vollständigen Gutachten belegen.
Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt vom Unfallhergang ab. Rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann ersetzt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts – beide Werte ermittle ich im Gutachten.
Wichtig zu wissen: Nach der Rechtsprechung darf ein Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen auch dann repariert werden, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen (130-%-Grenze) – etwa wenn fachgerecht repariert und das Auto anschließend weiter genutzt wird. Ob das für Sie in Frage kommt, besprechen wir gemeinsam.
Bitte nicht vorschnell reparieren oder verkaufen: Lassen Sie das Fahrzeug zuerst begutachten, sonst lässt sich der Schaden später nicht mehr vollständig nachweisen.
Ein Unfall ist ein Schreckmoment. Diese Schritte helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern.
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Bei Verletzten sofort 112 rufen.
Bei Verletzten, hohem Schaden, Streit über den Hergang oder Unfallflucht immer die Polizei verständigen (110).
Fotos von beiden Fahrzeugen, der Unfallstelle und Spuren machen. Daten des Unfallgegners und von Zeugen notieren.
Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben – und den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen aufnehmen lassen.
Sie schildern kurz, was passiert ist, und schicken mir gern schon Fotos. Ich sage Ihnen sofort, wie es weitergeht.
Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder Sie kommen in mein Büro in Billstedt – wie es für Sie am einfachsten ist.
Sie erhalten ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten mit Kalkulation und Fotodokumentation.
Das Gutachten geht an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Die Gutachterkosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel der Gegner.
Sie müssen nicht alles parat haben – aber je mehr Informationen vorliegen, desto schneller geht es.
Tipp: Schicken Sie mir Fotos vom Schaden einfach per WhatsApp an 0177 4656250. So kann ich den Schaden vorab einschätzen und Ihnen sagen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Mein Büro liegt in Hamburg-Billstedt. Für die Besichtigung komme ich zu Ihnen – nach Hause, zum Arbeitsplatz, zur Werkstatt oder zum Abstellort, wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist.
| Montag | 08:30 – 18:00 Uhr |
| Dienstag – Freitag | 09:00 – 18:00 Uhr |
| Samstag | 09:00 – 15:00 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |
Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie sie in der Regel nicht selbst tragen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet die Gutachterkosten als Teil des Schadens. Bei Teilschuld werden sie anteilig übernommen.
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und dokumentiert den Schaden beweissicher. Ab einem Schaden von etwa 750 bis 1.000 Euro ist ein Gutachten in aller Regel sinnvoll – ich berate Sie ehrlich.
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu beauftragen. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sagen Sie der Versicherung einfach, dass Sie bereits einen eigenen Gutachter beauftragt haben.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung. Die Besichtigung selbst ist meist kurzfristig möglich – auch samstags.
Lassen Sie das Fahrzeug erst begutachten, bevor die Reparatur beginnt. Nur so kann der Schaden vollständig und beweissicher dokumentiert werden. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, komme ich zur Werkstatt oder zum Abstellort.
Dann zahlt Ihre Vollkasko den Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung), sofern Sie eine haben. Ein eigenes Gutachten kann trotzdem sinnvoll sein, damit der Schaden korrekt bewertet wird. Die Kosten dafür besprechen wir vorab transparent.
Schildern Sie mir kurz, was passiert ist – ich sage Ihnen sofort, wie es weitergeht, und komme zeitnah zur Besichtigung. Fotos können Sie mir vorab per WhatsApp schicken.