Kfz-Gutachter nimmt einen Unfallschaden in Hamburg auf
Unfallgutachten Hamburg

Unfallgutachten in Hamburg – unabhängig und für Geschädigte meist kostenfrei

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadenersatz. Ich dokumentiere Ihren Schaden lückenlos – die Gutachterkosten zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung.

  • Besichtigung meist kurzfristig
  • Gutachten in ca. 48 Std.
  • Vor Ort in ganz Hamburg
Unabhängig & neutralnur Ihren Interessen verpflichtet
Gutachten in ca. 48 Std.schnell zur Regulierung
Vor Ort in Hamburgbeim Kunden oder in der Werkstatt
5,0 Sterne bei Google17 Bewertungen
Sachverständiger mit Klemmbrett neben einem beschädigten Fahrzeug
Meist kostenfreibei unverschuldetem Unfall
Warum ein eigener Gutachter?

Ein unabhängiges Gutachten bringt Ihnen, was Ihnen zusteht

Die Versicherung des Unfallverursachers möchte den Schaden möglichst günstig regulieren. Ein von ihr beauftragter Gutachter oder ein einfacher Kostenvoranschlag erfasst oft nicht alle Positionen – Wertminderung oder Nutzungsausfall fehlen dann schnell.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich nur Ihnen verpflichtet. Mein Gutachten ist die Grundlage für alle Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung – und hält auch einer Prüfung vor Gericht stand.

Versicherungsgutachter

  • beauftragt von der Versicherung
  • Ziel: geringe Regulierungskosten
  • Positionen fehlen schnell

CarPro Inspect

  • beauftragt von Ihnen
  • Ziel: vollständiger Schadenersatz
  • alle Positionen dokumentiert
Leistungsumfang

Das steht in Ihrem Unfallgutachten

Jede Position, die Ihnen zusteht, wird erfasst, kalkuliert und mit Fotos belegt.

Reparaturkosten

Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilen, Lohn und Lackierung – auf Basis professioneller Kalkulationssysteme.

Merkantile Wertminderung

Ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert – auch nach der Reparatur. Dieser Minderwert steht Ihnen zu.

Nutzungsausfall & Mietwagen

Reparaturdauer und Mietwagenklasse bzw. Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Auto.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Bei einem Totalschaden: Was kostet ein vergleichbares Fahrzeug, was bringt das beschädigte noch?

Fotodokumentation

Lückenlose Fotos aller Schäden – beweissicher, auch wenn später gestritten wird.

Vorschäden & Altschäden

Saubere Abgrenzung früherer Schäden, damit die Versicherung nichts pauschal kürzen kann.

Ihre Ansprüche

Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zustehen kann

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, soll finanziell so gestellt werden, als wäre nichts passiert. Je nach Fall gehören dazu deutlich mehr Positionen als nur die Reparatur. Viele davon lassen sich nur mit einem vollständigen Gutachten belegen.

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Kosten für das Sachverständigengutachten
  • Abschlepp- und Standkosten
  • Kostenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten
  • Kosten für einen Anwalt Ihrer Wahl
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt vom Unfallhergang ab. Rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Totalschaden?

Reparieren oder ersetzen?

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann ersetzt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts – beide Werte ermittle ich im Gutachten.

Wichtig zu wissen: Nach der Rechtsprechung darf ein Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen auch dann repariert werden, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen (130-%-Grenze) – etwa wenn fachgerecht repariert und das Auto anschließend weiter genutzt wird. Ob das für Sie in Frage kommt, besprechen wir gemeinsam.

Bitte nicht vorschnell reparieren oder verkaufen: Lassen Sie das Fahrzeug zuerst begutachten, sonst lässt sich der Schaden später nicht mehr vollständig nachweisen.

Direkt nach dem Unfall

Was Sie jetzt tun sollten

Ein Unfall ist ein Schreckmoment. Diese Schritte helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern.

  1. 1

    Unfallstelle sichern

    Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Bei Verletzten sofort 112 rufen.

  2. 2

    Polizei rufen

    Bei Verletzten, hohem Schaden, Streit über den Hergang oder Unfallflucht immer die Polizei verständigen (110).

  3. 3

    Beweise sichern

    Fotos von beiden Fahrzeugen, der Unfallstelle und Spuren machen. Daten des Unfallgegners und von Zeugen notieren.

  4. 4

    Gutachter anrufen

    Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben – und den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen aufnehmen lassen.

Ablauf

So läuft Ihr Unfallgutachten ab

  1. 1

    Anrufen oder WhatsApp

    Sie schildern kurz, was passiert ist, und schicken mir gern schon Fotos. Ich sage Ihnen sofort, wie es weitergeht.

  2. 2

    Besichtigung vor Ort

    Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder Sie kommen in mein Büro in Billstedt – wie es für Sie am einfachsten ist.

  3. 3

    Gutachten in ca. 48 Std.

    Sie erhalten ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten mit Kalkulation und Fotodokumentation.

  4. 4

    Regulierung

    Das Gutachten geht an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Die Gutachterkosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel der Gegner.

Unterlagen nach einem Verkehrsunfall werden ausgefüllt
Gut vorbereitet

Bevor Sie anrufen: Diese Angaben helfen

Sie müssen nicht alles parat haben – aber je mehr Informationen vorliegen, desto schneller geht es.

  • Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
  • Fotos vom Schaden und von der Unfallstelle (falls vorhanden)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Aktenzeichen der Polizei, falls sie vor Ort war
  • Namen und Telefonnummern von Zeugen

Tipp: Schicken Sie mir Fotos vom Schaden einfach per WhatsApp an 0177 4656250. So kann ich den Schaden vorab einschätzen und Ihnen sagen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

Vor Ort in Hamburg

Unfallgutachten in ganz Hamburg und Umgebung

Mein Büro liegt in Hamburg-Billstedt. Für die Besichtigung komme ich zu Ihnen – nach Hause, zum Arbeitsplatz, zur Werkstatt oder zum Abstellort, wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist.

  • Billstedt
  • Horn
  • Hamm
  • Mümmelmannsberg
  • Jenfeld
  • Wandsbek
  • Tonndorf
  • Rahlstedt
  • Bergedorf
  • Lohbrügge
  • Barmbek
  • Eilbek
  • Hamburg-Mitte
  • St. Georg
  • Rothenburgsort
  • Wilhelmsburg
  • Harburg
  • Altona
  • Eimsbüttel
  • Winterhude
  • Oststeinbek
  • Glinde
  • Reinbek
  • Barsbüttel
  • Ahrensburg
Telefon & WhatsApp 0177 4656250
Büro & WerkstattReclamstraße 17a, 22111 Hamburg-Billstedt
Erreichbar
Montag 08:30 – 18:00 Uhr
Dienstag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
Samstag 09:00 – 15:00 Uhr
Sonntag geschlossen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie sie in der Regel nicht selbst tragen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet die Gutachterkosten als Teil des Schadens. Bei Teilschuld werden sie anteilig übernommen.

Wann lohnt sich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und dokumentiert den Schaden beweissicher. Ab einem Schaden von etwa 750 bis 1.000 Euro ist ein Gutachten in aller Regel sinnvoll – ich berate Sie ehrlich.

Die gegnerische Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken. Muss ich das zulassen?

Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu beauftragen. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sagen Sie der Versicherung einfach, dass Sie bereits einen eigenen Gutachter beauftragt haben.

Wie schnell ist das Gutachten fertig?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung. Die Besichtigung selbst ist meist kurzfristig möglich – auch samstags.

Kann ich mein Auto schon reparieren lassen?

Lassen Sie das Fahrzeug erst begutachten, bevor die Reparatur beginnt. Nur so kann der Schaden vollständig und beweissicher dokumentiert werden. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, komme ich zur Werkstatt oder zum Abstellort.

Was ist, wenn ich selbst schuld bin?

Dann zahlt Ihre Vollkasko den Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung), sofern Sie eine haben. Ein eigenes Gutachten kann trotzdem sinnvoll sein, damit der Schaden korrekt bewertet wird. Die Kosten dafür besprechen wir vorab transparent.

Persönlich erreichbar

Unfall gehabt? Rufen Sie mich an.

Schildern Sie mir kurz, was passiert ist – ich sage Ihnen sofort, wie es weitergeht, und komme zeitnah zur Besichtigung. Fotos können Sie mir vorab per WhatsApp schicken.