Fahrzeugalter
Je jünger das Fahrzeug, desto stärker fällt ein Unfallschaden beim Wiederverkauf ins Gewicht.
Ein Unfallwagen ist weniger wert – selbst nach perfekter Reparatur. Diesen Minderwert ermittle ich nachvollziehbar, damit die gegnerische Versicherung ihn erstattet.
Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallschaden weniger – auch wenn man von der Reparatur nichts mehr sieht. Ein Unfall muss beim Verkauf angegeben werden. Dieser Wertverlust ist ein eigener Schadenposten, den Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers ersetzen muss.
Ein Kostenvoranschlag erfasst die Wertminderung nicht. Im Unfallgutachten ist sie dagegen enthalten – sauber berechnet und begründet.
Je jünger das Fahrzeug, desto stärker fällt ein Unfallschaden beim Wiederverkauf ins Gewicht.
Bei sehr hoher Laufleistung ist der Minderwert meist geringer – bewertet wird immer der Einzelfall.
Schäden an tragenden Teilen wie Rahmen oder Längsträgern wiegen schwerer als ein getauschter Stoßfänger.
Höhe und Umfang der Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert sind ein wichtiger Maßstab.
Schicken Sie mir Fotos und den Kostenvoranschlag oder das Gutachten per WhatsApp – ich sage Ihnen, ob sich eine Prüfung lohnt.
Ein Fahrzeug mit Unfallvergangenheit erzielt beim Verkauf einen geringeren Preis – auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall muss ihn die gegnerische Versicherung ersetzen.
Ja. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug verkaufen oder weiterfahren.
Grundlage sind unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert, Art und Umfang des Schadens sowie die Reparaturkosten. Ich wende anerkannte Berechnungsmethoden an und begründe das Ergebnis nachvollziehbar.
Nicht unbedingt. Sprechen Sie mich an: Oft lässt sich die Wertminderung auch nachträglich noch gutachterlich ermitteln, solange der Schaden dokumentiert ist.