Rad und Motorraum eines Fahrzeugs nach der Reparatur
Wertminderungsgutachten

Wertminderung nach dem Unfall – holen Sie sich Ihr Geld zurück

Ein Unfallwagen ist weniger wert – selbst nach perfekter Reparatur. Diesen Minderwert ermittle ich nachvollziehbar, damit die gegnerische Versicherung ihn erstattet.

  • Auch wenn Sie das Auto behalten
  • Anerkannte Berechnung
  • Teil des Unfallgutachtens
Unabhängig & neutralnur Ihren Interessen verpflichtet
Gutachten in ca. 48 Std.schnell zur Regulierung
Vor Ort in Hamburgbeim Kunden oder in der Werkstatt
5,0 Sterne bei Google17 Bewertungen
Dokumentation eines Unfallschadens für die Wertminderung
Oft mehrere hundert Eurowerden bei der Regulierung vergessen
Merkantiler Minderwert

Warum ein Unfallwagen an Wert verliert

Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallschaden weniger – auch wenn man von der Reparatur nichts mehr sieht. Ein Unfall muss beim Verkauf angegeben werden. Dieser Wertverlust ist ein eigener Schadenposten, den Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers ersetzen muss.

Ein Kostenvoranschlag erfasst die Wertminderung nicht. Im Unfallgutachten ist sie dagegen enthalten – sauber berechnet und begründet.

  • Ermittlung nach anerkannten Methoden
  • Berücksichtigung von Alter, Laufleistung und Schadenumfang
  • Nachvollziehbare Begründung im Gutachten
  • Auch nachträglich möglich, wenn der Schaden dokumentiert ist
Einflussfaktoren

Wovon die Höhe der Wertminderung abhängt

Fahrzeugalter

Je jünger das Fahrzeug, desto stärker fällt ein Unfallschaden beim Wiederverkauf ins Gewicht.

Laufleistung

Bei sehr hoher Laufleistung ist der Minderwert meist geringer – bewertet wird immer der Einzelfall.

Art des Schadens

Schäden an tragenden Teilen wie Rahmen oder Längsträgern wiegen schwerer als ein getauschter Stoßfänger.

Reparaturkosten

Höhe und Umfang der Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert sind ein wichtiger Maßstab.

Persönlich erreichbar

Steht Ihnen eine Wertminderung zu?

Schicken Sie mir Fotos und den Kostenvoranschlag oder das Gutachten per WhatsApp – ich sage Ihnen, ob sich eine Prüfung lohnt.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Wertminderung

Was ist die merkantile Wertminderung?

Ein Fahrzeug mit Unfallvergangenheit erzielt beim Verkauf einen geringeren Preis – auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall muss ihn die gegnerische Versicherung ersetzen.

Bekomme ich die Wertminderung auch, wenn ich das Auto behalte?

Ja. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug verkaufen oder weiterfahren.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Grundlage sind unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert, Art und Umfang des Schadens sowie die Reparaturkosten. Ich wende anerkannte Berechnungsmethoden an und begründe das Ergebnis nachvollziehbar.

Ich habe nur einen Kostenvoranschlag – ist die Wertminderung verloren?

Nicht unbedingt. Sprechen Sie mich an: Oft lässt sich die Wertminderung auch nachträglich noch gutachterlich ermitteln, solange der Schaden dokumentiert ist.